4 LANDWIRTSCHAFTSTÄLER *

 

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· .. dieses Muster stützt die UNABHÄNGIGEN REGIONEN (1), indem sie sich landwirtschaftlich selbst versorgen können; und es schafft fast automatisch STADT-LAND-FINGER (3), indem es den landwirtschaftlichen Boden in Stadtgebieten schützt. Aber welche bestimmten Flächen sollen freigehalten und welche bebaut werden?

 

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Der beste Boden für die Landwirtschaft ist zufällig auch der beste für die Bebauung. Er ist jedoch begrenzt - einmal zerstört, ist er für Jahrhunderte verloren.

 

In den letzten Jahren hat das periphere Wachstum der Städte allen' Boden erfaßt, landwirtschaftlichen und anderen. Es verzehrt diese begrenzte Ressource und, was noch schlimmer ist, zerstört für immer die Möglichkeit von Landwirtschaft in Stadtnähe. Wir wissen aber aus der Herleitung der STADT-LAND-FINGER (3), daß offenes Ackerland in der Nähe des Lebensraumes der Menschen wichtig ist. Da der anbaufähige, für die Landwirtschaft nutzbare Boden hauptsächlich in den Tälern liegt, müssen die Talböden in unseren Stadtgebieten unbedingt unangetastet und für die Landwirtschaft erhalten bleiben.

Die vollständigste uns bekannte Analyse dieses Problems stammt von Ian McHarg (Design With Nature, New York: Natural History Press, 1969). In seinem "Plan for the Valleys" (Wallace-McHarg Assoeiates, Philadelphia, 1963) zeigt er, wie die Stadtentwicklung auf die Hügelflanken und Plateaus verlagert werden kann und die Täler dadurch unberührt bleiben. Das Muster kann sich darauf stützen, daß es mehrere praktische Möglichkeiten zu seiner Verwirklichung gibt (McHarg, S.79-93).

Daraus folgt:

Erhalte alle Landwirtschaftstäler als Ackerland und schütze diesen Boden vor jeder Bebauung, die seine unersetzliche Fruchtbarkeit zerstören und einschränken würde. Schütze die Täler auch, wenn sie jetzt noch nicht bewirtschaftet werden: wenn nicht für die Landwirtschaft, dann für Parks und Wildwuchs.

  

Eine Muster Sprache   4 LANDWIRTSCHAFTSTÄLER Grafik

 

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Halte. die städtische Bebauung auf den Rücken und Hängen der Hügel - STADT-LAND-FINGER (3). Und betrachte den Bodenbesitz in den Tälern als eine Art Verwalteramt, das elementare ökologische Verantwortung einschließt - DAS LAND (7) ....

 

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