25 ZUGANG ZUM WASSER *

 

025.0

... Wasser ist immer kostbar. Unter den besonderen natürlichen Orten, die unter HEILIGE STÄTTEN (24) fallen, behandeln wir die Meeresküsten, Seen und Flußufer als eigenen Gegenstand, weil sie unersetzbar sind. Ihre Erhaltung und ihr richtiger Gebrauch erfordern ein besonderes Muster.

 

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Menschen fühlen sich von großen Wassermassen angezogen. Aber das Streben der Menschen zum Wasser kann es auch zerstören.

 

Entweder wird das Ufer durch Straßen, Schnellstraßen und Industrien zerstört und so verschmutzt und verdorben, daß es praktisch unzugänglich ist, oder das Ufer bleibt erhalten und fällt in privaten Besitz.

 

025.1

Zugang zu Wasser ist abgeschnitten.

 

Das Bedürfnis der Menschen nach Wasser ist lebendig und tief. (Siehe z.B. C. G. Jung, Symbole der Wandlung, wo Jung Wassermassen, die in Träumen vorkommen, als verdichtete Darstellungen des Unbewußten sieht.)

Zur Lösung des Problems muß man verstehen, daß es völlig natürlich ist, wenn Menschen in der Nähe des Wassers leben wollen, daß aber der Boden unmittelbar am Rand des Wassers dem gemeinschaftlichen Gebrauch vorbehalten werden muß. Daher dürfen Straßen, die das Ufer zerstören können, nicht an das Wasser heranführen. In der Nähe des Wassers sind sie nur das Wasser heranführen. In der Nähe des Wassers sind sie nur zulässig, wenn sie im rechten Winkel dazu liegen.

 

025.2

Leben am Rand des Wassers.

 

Die Breite des Landgürtels entlang des Wassers kann je nach Gewässerart, Bebauungsdichte und ökologischen Bedingungen unterschiedlich sein. Entlang einer dichten Bebauung genügt eine einfache Steinpromenade. Entlang einer lockeren Bebauung kann sich ein öffentlicher Park hunderte Meter über den Strand hinaus erstrecken.

 

Daraus folgt:

Behandle die natürlichen Gewässer in der Nähe menschlicher Siedlungen mit großer Rücksicht. Belaß unmittelbar am Wasser immer einen Landgürtel mitunmittelbar am Wasser immer einen Landgürtel mitgemeinschaftlicher Nutzung. Laß dichte Besiedlungnur in großen Abständen bis direkt ans Wasser zu.

Eine Muster Sprache 25 ZUGANG ZUM WASSER

 

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Die Breite des Landstreifens variiert nach Gewässerart und ökologischen Bedingungen. In einem Fall kann es bloß eine schmale Steinpromenade sein - PROMENADE (31). In einem anderen Fall kann es ein Dünenstreifen hunderte Meter über den Strand hinaus sein - DAS LAND (7). Keinesfalls bau Straßen entlang des Wassers näher als 1,5 km; leg stattdessen alle Zufahrtstraßen rechtwinkelig zum Ufer, in großen Abständen - PARALLELE STRASSEN (23). Wenn Parken möglich sein soll, laß nur kleine Parkplätze zu - KLEINE PARKPLÄTZE (103) ...

 

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