17 RINGSTRASSEN

 

017.0

... die in diesem Muster beschriebenen Ringstraßen tragen zur Form und Entstehung der LOKALVERKEHRSZONEN (11) bei; wenn sie so liegen, daß sie die UMSTEIGESTELLEN (34) verbinden, bilden sie auch einen Teil des ÖFFENTLICHEN VERKEHRSNETZES (16).

 

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Man kann den Bedarf an Hochgeschwindigkeitsstraßen in der modernen Gesellschaft nicht negieren. Es ist jedoch entscheidend, sie so anzulegen und zu bauen, daß sie die Gemeinden und das offene Land nicht zerstören.

 

Wenn auch die große Zeit der Schnellstraßen und Autobahnen der 50er und 60er Jahre wegen verbreiteter lokaler Proteste vorbei ist, können wir Hochgeschwindigkeitsstraßen nicht gänzlich vermeiden. Es gibt derzeit keine Aussicht auf eine tragfähige Alternative, die die ungeheure Transportleistung von Autos, Lastwagen und Bussen aufnehmen kann, von denen eine moderne Stadt wirtschaftlich und sozial abhängt.

Nichtsdestoweniger richten die Hochgeschwindigkeitsstraßen enormen Schaden an, wenn sie schlecht angelegt sind. Sie schneiden Gemeinden auseinander; sie schneiden Ufer ab; sie schneiden den Zugang zum offenen Land ab und sie verursachen vor allem gewaltigen Lärm. Auf hunderte Meter, manchmal sogar auf mehrere Kilometer, hört man den Lärm jeder Autobahn im Hintergrund dröhnen.

Um dieses Dilemma der Anlage und Konstruktion von Hochgeschwindigkeitsstraßen zu lösen, müssen wir verhindern, daß sie Gemeinden zerstören und das Leben mit ihrem Lärm erschüttern. Wir können drei Forderungen aufstellen, die nach unserer Meinung direkt auf dieses Ziel gerichtet sind:

1. Eine Gemeinschaft, die als zusammenhängendes Verkehrsgebiet aufgefaßt wird - LOKALVERKEHRSZONEN (11) wird niemals durch eine Hochgeschwindigkeitsstraße geteilt, sondern hat mindestens eine Hochgeschwindigkeitsstraße, die an ihr vorbeiführt. Dann ist eine schnelle Autofahrt von einer solchen Gemeinde zu anderen und in die ganze Region möglich.

2. Die Bewohner jeder Lokalverkehrszone müssen ohne Kreuzung einer Hochgeschwindigkeitsstraße das offene Land erreichen können - STADT-LAND-FINGER (3). Das bedeutet, grob gesprochen, daß Hochgeschwindigkeitsstraßen immer so liegen müssen, daß mindestens eine Seite jeder Lokalverkehrszone direkten Zugang zum offenen Land hat.

3. Das Wichtigste ist: Hochgeschwindigkeitsstraßen müssen zum Schutz des täglichen Lebens in der Umgebung akustisch abgeschirmt sein. Das bedeutet, daß sie entweder abgesenkt oder durch Böschungen, Parkhäuser oder Lager, die durch den Lärm nicht geschädigt werden, abgeschirmt sind.

 

Daraus folgt:


Leg Hochgeschwindigkeitsstraßen (Schnellstraßen und andere Hauptadern) folgendermaßen an:

  1. Mindestens eine Hochgeschwindigkeitsstraße liegt tangential zur jeder Lokalverkehrszone.
  2. Jede Lokalverkehrszone hat mindestens eine Seite, die nicht durch eine Hochgeschwindigkeitsstraße abgeschlossen ist, sondern direkt ans offene Land grenzt.
  3. Die Straße ist immer abgesenkt oder in der Längsrichtung durch Mauern, Böschungen oder Industriegebäude abgeschirmt, sodaß die nahegelegenen Wohngebiete vor Lärm geschützt sind.

 Eine Muster Sprache   17 RINGSTRASSEN

 

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Leg die Hochgeschwindigkeitsstraßen immer in die Grenzstreifen zwischen Subkulturen - SUBKULTUR-GRENZE (13) - und nie entlang eines Ufers - ZUGANG ZUM WASSER (25). Leg Industrie und große Hochgaragen direkt zu den Straßen, sodaß sie womöglich als zusätzliche Lärmabschirmung dienen - INDUSTRIEBAND (42), ABGESCHIRMTES PARKEN (97) ....

 

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